Das kleine ABC für Kinderwebseiten

Ein vielfältiges, kreatives und vor allem sicheres Online-Angebot für Kinder machen wir mit fragFINN.de sichtbar. Folgende Tipps sollen Ihnen bei der Erstellung und Gestaltung von sicheren Webseiten für Kinder helfen.

 

Aktualität

Pflegen Sie Ihre Webseite regelmäßig und überprüfen Sie externe Verlinkungen.

Barrierefreiheit

Denken Sie, wenn möglich, im Sinne der Barrierefreiheit an eine entsprechende Programmierung und Gestaltung der Inhalte.

Chats | Communities

Achten Sie auf ein vorhandenes Sicherheitskonzept. Weisen Sie die NutzerInnen auf Sicherheitsinformationen bzw. auf die Netiquette hin. Die Nutzung nach Anmeldung sollte anonym bzw. pseudonym möglich sein. Bieten Sie eine Meldemöglichkeit z.B. in Form eines Alarmbuttons an, sodass NutzerInnen unangemessenes Verhalten melden können.

Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Website keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte nach § 5 JMStV zu finden sind. Eine ausführliche Erläuterung dazu finden Sie im fragFINN-Kriterienkatalog.

Facebook und Co

Binden Sie Social Media Plug-Ins, wie von Facebook oder Twitter, dezent ein, wenn sie denn notwendig sind. Diese Plattformen sind nach eigenen Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht für Kinder unter 13 Jahren geeignet.

Gewinnspiele

Berücksichtigen Sie, dass nur Daten abgefragt werden, die für die Abwicklung des Gewinnspiels zwingend notwendig sind und ausschließlich dafür verwendet werden. Im Idealfall geben Sie einen zusätzlichen Hinweis zur Elterneinbindung bei der Datenabfrage. Bei der Gewinnerangabe auf der Website sollten so wenig wie möglich personenbezogene Daten angegeben werden (z.B. Vorname + Wohnort; Vorname + Alter & ggf. Wohnort; Nachname generell abkürzen). Gerade Kinder sollten so anonym wie möglich bleiben.

Impressum

Binden Sie ein leicht auffindbares Impressum ein, um kenntlich zu machen, wer hinter der Website steht und den Nutzer*innen eine Kontaktmöglichkeit zu bieten.

Kontaktformulare

Achten Sie darauf, dass sich die nötigen Daten für eine reine Kontaktabfrage bestenfalls auf Name, Mail-Adresse und Nachricht beschränken. Bei der Abfrage von personenbezogenen Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) muss ein Hinweis, wozu die Daten benötigt werden, vorhanden sein (am Formular selbst und/oder in der Datenschutzerklärung der Website). Zwingend erforderliche Angaben sollten Sie als Pflichtfelder markieren. Eine kindgerechte Ansprache fördert auch hier die Sensibilisierung für datenschutzrelevantes Verhalten im Netz.

Links zu externen Seiten

Überprüfen Sie regelmäßig die Links auf Ihrer Website, die zu externen Angeboten führen. Auch wenn Sie für externe Links nicht haften, sollte im Kinderumfeld sichergestellt werden, dass durch Veränderungen bei den  verlinkten Angeboten keine unangemessenen oder beeinträchtigenden Inhalte zu finden sind.

Nutzergenerierte Inhalte

Überprüfen Sie nutzergenerierte Inhalte auf unangemessene Beiträge oder Links, wenn Ihre Website ein Forum, Chat oder auch eine Kommentarfunktion unter den Beiträgen bereithält. Eine regelmäßige Betreuung oder Moderation durch Sie als Website-Anbieter sollte erkennbar werden (z.B. Reaktion auf unangemessene Kommentare; Löschung von beeinträchtigenden Inhalten).

Online Behavioral Advertising (OBA)

Achten Sie auf die Informationspflicht über die Verwendung von nutzungsbasierter Werbung in der Datenschutzerklärung. Sie sollte einen Verweis auf Widerrufsrecht mit entsprechender Verlinkung beinhalten. Die Richtlinien des Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) sollten anerkannt und durch das entsprechende Piktogramm sichtbar werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Registrierung

Achten Sie auf eine sparsame Abfrage von personenbezogenen Daten bei der Registrierung  für  Spiele, Communities oder Shops. Eine Auskunft darüber, wozu die Daten erhoben werden, sollte in einer entsprechenden Datenschutzerklärung erfolgen.

Shop

Bedenken Sie, Bezahlangebote in jedem Fall deutlich mit „Shop“ oder „Kaufangebot“ zu kennzeichnen. Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern müssen Erziehungsberechtigte bei Kaufprozessen mit eingebunden werden. Dem übersichtlichen Kaufvorgang sollte ein mehrstufiger Prozess zugrunde liegen und die Kosten müssen transparent sein. Direkte Kaufappelle an Kinder sind unzulässig. Bei einer Abfrage personenbezogener Daten muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein.

Sponsoring

Kennzeichnen Sie mögliche Sponsoren Ihrer Webseite, damit ersichtlich ist, wer hinter dem Angebot steht. Sponsoren von bedenklichen Produkten wie z.B. Alkohol oder Glücksspiel sollten nicht in klassischen Werbebannern auf der Website zu finden sein.

Videos

Gehen Sie sicher, dass eingebettete Videos auf Ihrer Website keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte zeigen. Bei öffentlichen Filmen oder Trailern gibt Ihnen die FSK-Einschätzung zur Altersfreigabe eine Orientierung. Videoinhalte mit einer FSK 16 oder FSK 18 sind unzulässig. Mehr Informationen zur Altersfreigabe von Filmen gibt es unter https://www.spio-fsk.de.

Werbung

Kennzeichnen Sie Werbeinhalte deutlich mit „Werbung“ oder „Anzeige“ und trennen Sie diese vom redaktionellen Inhalt, damit Kindern der Unterschied deutlich wird. Eine Handlungshinderung durch Werbung darf nicht vorliegen. Stellen Sie sicher, dass keine Werbung für Tabak, Alkoholika, Erotik, Medikamente, öffentliches Glücksspiel oder nicht altersgerechte Medien vorhanden ist. Auch bei eingebundenen Advertorials muss für Kinder deutlich gemacht werden, dass der werbende Inhalt in Zusammenhang mit Marken bzw. Unternehmen steht. Eine klare  Kennzeichnung ist notwendig.

YouTube

Achten Sie beim Einbetten von YouTube-Videos auf das Einschalten der replay-Funktion, damit sich ungewollte andere Inhalte nicht von allein abspielen. Auch ist es empfehlenswert, die Funktion der Vorschaubilder (related bzw. watch next-Videos) abzustellen. Der verwendete Algorithmus basiert unter anderem auf dem  Nutzungsverhalten über den jeweiligen Browser bzw. auf dem jeweiligen Endgerät. Wenn Kinder also denselben Internetzugang wie Erwachsene nutzen, können sich mitunter für sie bedenkliche Inhalte in den watch next-Videos generieren. Die Anleitung zum Ausstellen der related-Funktion können Sie hier nachlesen.

Zielgruppe

Machen Sie sich vorher bewusst, für welche Zielgruppe Ihr Internetangebot sein soll und richten Sie Ansprache und Inhalt der Webseite danach aus.

 

Was sollten Anbieter von Onlineangeboten für Kinder beachten?

Die Infografik im Rahmen der PositiveContent-Kampagne von Insafe liefert die wichtigsten Kriterien auf einen Blick:

Infografik

Ausführliche Informationen zum fragFINN-Kriterienkatalog:

Kriterienkatalog