Datenschutz leicht erklärt: Checklisten für Anbieter von Kinderonlineangeboten veröffentlicht
08.10.2018 – Die seit Mai 2018 in Europa geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Anbieter von Online-Angeboten verunsichert. Insbesondere Betreiber von Kinderangeboten tragen eine große Verantwortung hinsichtlich personenbezogener Daten von Heranwachsenden.
Vor allem gemeinnützige oder öffentlich geförderte Initiativen sind auf frei zugängliche Informationsmaterialien und Hilfestellungen angewiesen. Aus diesem Grund hat die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) gemeinsam mit den Partnern fragFINN e.V., Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (Dr. Stephan Dreyer) und Seitenstark e.V. eine Publikation mit dem Titel „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ veröffentlicht.
Die Handreichung richtet sich vor allem an Anbieter von Onlineinhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote. Sie bietet eine praxisnahe Erklärung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur rechtskonformen Ausgestaltung der DSGVO.
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