Selbstverpflichtungserklärung für Websiteanbieter
Neben den Kriterien als eine Art Checkliste für Domainbetreiber verpflichten sich die Anbieter bei der Aufnahme ihres jeweiligen Internetangebots, dass dessen Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Einhaltung, keine entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalte im Sinne des Jugendmedienschutzgesetzes bereitzustellen sowie des Datenschutzes.